Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte im August entschieden, dass die Nachtflüge nach dem Ausbau des Flughafens um eine vierte Piste aus Lärmschutzgründen massiv eingeschränkt oder ganz verboten werden müssen. Zuvor waren im Planfeststellungsverfahren 17 Flüge in der Kernnacht zwischen 24.00 und 5.00 Uhr erlaubt worden.
Die GdF wies darauf hin, dass Frankfurt in der weltweiten Rangliste der Cargo Flughäfen aktuell auf Rang 8 liegt. Im Jahr 2008 wurden mehr als 2,1 Millionen Tonnen Luftfracht in Frankfurt umgeschlagen. Der Luftfrachtbereich wuchs in den vergangenen Jahren in Frankfurt stark überproportional.
Hahn keine Alternative
Die zentrale Lage innerhalb Europas sei ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für Frankfurts Flughafen. Etwa 60 Prozent der Luftfracht werde in Passagierflugzeugen von und zu den Hubs transportiert. Eine Verlagerung des Cargo-Umschlags nach Hahn sei daher keine Alternative.
Ein totales Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen sowie die daraus resultierende Abwanderung nahezu der gesamten Luftfrachtbranche, wäre nicht nur ein schwerer Schlag für den Flughafen selber, sondern würde auch der gesamten Rhein-Main-Region sowie dem Wirtschaftsstandort Deutschland in erheblichem Maße schaden, argumentiert die GdF.
quelle: aero.de